Stiftungsstruktur

Auschwitz_Visuals_03_Stiftungsstruktur
Vorstand
Der Vorstand vertritt die Stiftung gegenüber Dritten und leitet ihre Tätigkeit. Er ist außerdem für die Strategieentwicklung und die Vermögensverwaltung der Stiftung verantwortlich. Seine Mitglieder werden vom Stiftungsrat ernannt und abberufen.
Mitglieder des Vorstands
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist für die Entscheidungsfindung, die Überwachung und die Bewertung der Tätigkeit der Auschwitz-Birkenau Foundation zuständig. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße für die Bewahrung der Erinnerung an die Verbrechen Nazi-Deutschlands eingesetzt haben. Zu ihnen gehören Experten wie Historiker, Diplomaten und Intellektuelle. Einige von ihnen sind auch Mitglieder des International Auschwitz Councils, eines Beratungsgremiums des polnischen Ministerpräsidenten zum Schutz und zur Verwaltung des Geländes des ehemaligen deutschen Nazi-Konzentrations- und -Vernichtungslagers Auschwitz sowie anderer ähnlicher Gedenkstätten in Polen.
Mitglieder des Rates
Internationales Komitee
Das Komitee wurde eingerichtet, um den Regierungen, die zum dauerhaften Kapital beitragen, vollen Zugang zu Informationen zu gewähren und die vollständige Transparenz der Aktivitäten der Stiftung zu gewährleisten. Er ist ein beratendes Gremium. Seine Mitglieder werden auf Empfehlung der Geberländer ernannt.
Mitglieder des Internationalen Komitees
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss berät den Vorstand hinsichtlich der Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens. Er überwacht zudem die Aktivitäten des Vorstands. Die Aufgabe des Finanzausschusses besteht darin, die Anlagestrategie für die Mittel des dauerhaften Kapitals zu entwickeln. Die Empfehlungen des Ausschusses bedürfen der Zustimmung des Rates. Die Mitglieder des Ausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Mitglieder des Finanzausschusses